Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der www.langenberg.de veröffentlichten Website sowie mobile Anwendung www.langenberg-app.de der Gemeinde Langenberg.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die im Geltungsbereich genannten Webseiten sind teilweise mit den Anforderungen des BGG NRW und der BITV NRW vereinbar. Die erreichte Bewertung nach WCAG ist: nicht konform.
Die Unvereinbarkeiten sowie Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt. Die folgenden nicht barrierefreien Inhalte und Bestandteile werden schnellstmöglich korrigiert und barrierefrei bereitgestellt:
- Verlinkte Bilder haben teilweise keinen oder keinen passenden Alternativtext
- Linktexte sind teilweise nicht ausreichend beschreibend
- Alternativtexte wiederholen sich oder fehlen
- Links sind vereinzelt redundant
- In PDF-Dateien fehlt fast durchgehend die notwendige Auszeichnung mit Tags
- Hinweise auf neu sich öffnende Fenster oder Anwendungen sind nicht durchgehend vorhanden
- In Formularen sind Label nicht durchgehend vorhanden
- Bedienung per Tastatur, insbesondere Tab-Reihenfolge ist zu überarbeiten
- Für die externe Anwendung Straßensuche hat der Hersteller Überarbeitung zugesagt
- Für Videos fehlen die Alternativen in Textform bzw. ein zusätzliches Angebot mit in barrierefreier Form hinterlegten Inhalten
- Für Kartenanwendungen fehlen die Alternativen in Textform bzw. ein zusätzliches Angebot mit in barrierefreier Form hinterlegten Inhalten
- In einigen Anwendungen fehlen Überschrift, Angabe der Sprache, Kontrast.
- Es werden Layout-Tabellen verwendet bzw. Tabellen sind nicht barrierefrei erstellt
- Iframes sind nicht barrierefrei eingebunden
- Überschriftenstruktur wird nicht immer eingehalten
- Nutzung leichter Sprache wird angestrebt
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 03.06.2024 erstellt.
Die Erklärung wurde erstellt auf Grundlage einer Selbstbewertung im Rahmen des von der DIAS GmbH unter www.bitvtest.de angebotenen Prüfverfahrens zur BITV.
Feedback und Kontaktangaben
Sie sind auf www.langenberg.de auf Inhalte gestoßen,
- die schwer zugänglich sind
- die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
- oder die inhaltlich unklar sind?
Bitte lassen Sie uns Ihre Fragen, Anmerkungen, Kritik, über unser Kontaktformular zukommen.
Die zuständige Stelle, die für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen zuständig ist, ist das Redaktionsteam der Gemeinde Langenberg.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der Gemeinde Langenberg nicht erfolgreich war bzw. Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.
Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik (IT) bietet Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit, auf Internetseiten öffentlicher Stellen hinzuweisen, die nicht barrierefrei sind.
Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet.
Die Ombudsstelle ist per E-Mail ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de zu erreichen.
Weitere Informationen über die Ombudsstelle finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik Nordrhein-Westfalen
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik Nordrhein-Westfalen prüft die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik, um eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen sicherzustellen.
Die Überwachungsstelle ist beim Kompetenzzentrum Barrierefreie IT (KBIT) beim Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) eingerichtet.
Die Überwachungsstelle ist per E-Mail ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de zu erreichen.
Weitere Informationen über die Überwachungsstelle finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.