Meldebescheinigung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Meldebescheinigung gilt als Nachweis über Ihre Meldezeit in der Gemeinde Langenberg. Voraussetzung für eine Ausstellung ist, dass die betroffene Person in Langenberg gemeldet ist. 

    Die einfache Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten:

    • Familienname
    • frühere Namen
    • Vornamen
    • Doktorgrad
    • Ordensname, Künstlername
    • Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
    • Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

    Die erweiterte Meldebescheinigung darf alle Daten nach § 3 Absatz 1 Bundesmeldegesetz enthalten, mit Ausnahme von Auskunfts- und Übermittlungssperren.

    Beide Arten der Meldebescheinigung müssen persönlich im Bürgerbüro beantragt werden und sind kostenpflichtig (jeweils 9,00 €). 

    Online-Terminbuchung für die Leistung: Meldebescheinigung

  • Erforderliche Unterlagen

    Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • persönliches Erscheinen, ggf. Vertretung durch eine bevollmächtigte Person

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

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