Meldebescheinigung
Leistungsbeschreibung
Die Meldebescheinigung gilt als Nachweis über Ihre Meldezeit in der Gemeinde Langenberg. Voraussetzung für eine Ausstellung ist, dass die betroffene Person in Langenberg gemeldet ist.
Die einfache Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten:
- Familienname
- frühere Namen
- Vornamen
- Doktorgrad
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
- Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Die erweiterte Meldebescheinigung darf alle Daten nach § 3 Absatz 1 Bundesmeldegesetz enthalten, mit Ausnahme von Auskunfts- und Übermittlungssperren.
Beide Arten der Meldebescheinigung müssen persönlich im Bürgerbüro beantragt werden und sind kostenpflichtig (jeweils 9,00 €).
Online-Terminbuchung für die Leistung: Meldebescheinigung
Erforderliche Unterlagen
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- persönliches Erscheinen, ggf. Vertretung durch eine bevollmächtigte Person