Beglaubigungen
Leistungsbeschreibung
Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten (mit Ausnahme von deutschen Personenstandsurkunden, z.B. Geburtsurkunden, Eheurkunden oder Sterbeurkunden) können im Bürgerbüro der Gemeinde vorgenommen werden.
Die Kosten betragen 20,00 Euro je Beglaubigung. Hinzu kommen noch die Kosten für Kopien in Höhe von z.Zt. 0,50 Euro je Kopie
Zur Beglaubigung muss zwingend das Originaldokument vorgelegt werden, welches dann vor Ort im Bürgerbüro kopiert wird.
Bereits gefertigte mitgebrachte Fotokopien können leider nicht beglaubigt werden, da eine inhaltliche Überprüfung erforderlich wäre, die einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verursachen würde.