Kindergartenbeitrag

  • Leistungsbeschreibung

    Die von den Eltern zu zahlenden Kindergartenbeiträge (Elternbeiträge) werden gemäß § 23 des Gesetzes zur frühen Bildung von Kindern in Nordrhein-Westfalen (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erhoben.

    Der Kreis Gütersloh als örtlicher Träger hat diese Aufgabe auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen.

    Dementsprechend werden die Beiträge von der Gemeinde Langenberg gemäß KiBiz erhoben, eingezogen und an den Kreis Gütersloh weitergeleitet.


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