Wahlen
Leistungsbeschreibung
Bei Wahlangelegenheiten, z.B. Kommunal-, Landtags-, Bundestags- oder Europawahlen, liegt die Zuständigkeit für die Durchführung der Wahlen in aller Regel bei den örtlichen Wahlämtern. So auch in Langenberg. Während sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Wahlamt um die organisatorischen Dinge im Vorfeld einer Wahl kümmern, einschließlich der Wahlergebnisermittlung am Wahlabend, erhalten Sie z.B. die Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro, also ohne große Wege im Rathaus machen zu müssen.