Schwerbehindertenangelegenheit

  • Leistungsbeschreibung

    Menschen sind schwerbehindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen.

    Der Grad der Behinderung wird auf Antrag festgestellt. Anträge erhalten Sie im Bürgerbüro und im Fachbereich Soziales. Die Bearbeitung erfolgt durch den Kreis Gütersloh.

    Nähere Informationen sowie Antragsformulare finden Sie im Internet unter www.kreis-guetersloh.de


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