Personalausweis

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie seit dem 1. November 2010 einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie die neue Ausweiskarte im praktischen Scheckkartenformat. Neu ist, dass die aufgedruckten Daten im neuen Personalausweis auch digital abgelegt sind.

    Zusätzlich werden das Passfoto und die Fingerabdrücke digital gespeichert.
    Neu sind auch die Online-Ausweisfunktion und die Unterschriftsfunktion.
    Mit der Online-Ausweisfunktion haben Sie erstmals die Möglichkeit, sich im Internet und an Automaten auszuweisen.
    Dadurch können Sie einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren und müssen sich nicht mehr so viele verschiedene Passwörter und Benutzernamen merken.
    Mit der neuen Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der neue Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente ganz schnell, einfach und bequem online unterzeichnen.


    Bei der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie Informationsmaterialien, die Ihnen bei dieser Entscheidung helfen. Auf die biometrischen Daten können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen.
    Im Übrigen behält der bisherige Personalausweis natürlich bis zum regulären Ablaufdatum seine Gültigkeit.
    Eine vorzeitige Umtauschpflicht Ihres Ausweises besteht also nicht.
    Wenn Sie allerdings Ihren alten Personalausweis vorzeitig gegen einen neuen umtauschen möchten, ist dies jederzeit möglich. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden.

    Für Kinder kann ebenfalls ein Personalausweis beantragt werden, dieser wird bis zum 16. Lebensjahr ohne Online-Ausweisfunktion ausgestellt. Es besteht die Möglichkeit, die Online-Ausweisfunktion nachträglich einzuschalten.
    Die Gebühren, die für den neuen Personalausweis anfallen, sind bereits bei der Beantragung zu entrichten.
    Sie betragen 22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren und 37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren.
    Die Gültigkeit des Dokumentes beträgt zehn Jahre, bei unter 24-Jährigen sechs Jahre.

     

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  • Erforderliche Unterlagen

    Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung vorzulegen (der Antrag kann nur persönlich gestellt werden):

    • 1. alter Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass
    • 2. ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Passbild) aus neuster Zeit
    • 3. Geburtsurkunde (wenn bisher kein Pass- oder Ausweisdokument vorhanden)
    • 4. bei unter 16-Jährigen Unterschriften und Ausweise der Erziehungsberechtigten und ggf. Einverständniserklärung des nicht      vorsprechenden Erziehungsberechtigten
    • 5. Sorgerechtsbeschluss bei nur einem Erziehungsberechtigten

     

  • Kosten

    Die Gebühren, die für den neuen Personalausweis anfallen, sind bereits bei der Beantragung zu entrichten. Sie betragen 22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren und 37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren. Die Gültigkeit des Dokumentes beträgt zehn Jahre, bei unter 24-Jährigen sechs Jahre.


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