Reisepass

  • Leistungsbeschreibung

    Beantragung eines Deutschen Reisepasses (ePass)

    Wenn Sie die Grenzen der Bundesrepublik überschreiten (Ein- oder Ausreise), müssen Sie generell im Besitz eines gültigen Reisepasses sein. Häufig können Sie sich die Kosten für einen Reisepass sparen, da bei Auslandsreisen innerhalb der EU ein gültiger Personalausweis genügt. Auch viel besuchte Urlaubsländer verlangen oft nur den Personalausweis. Welches Ausweisdokument Sie tatsächlich für Ihre Reise benötigen, wie lange es noch gültig sein muss und ob ein Einreisevisum erforderlich ist, erfahren Sie bei Ihrem Reiseveranstalter, den Automobilclubs oder beim Auswärtigen Amt. Da der Personalausweis und der Reisepass bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden, müssen Sie damit rechnen, dass die Dokumente erst einige Wochen nach der Antragstellung tatsächlich vorliegen.

     ePass - Der neue Reisepass mit biometrischen Merkmalen

    Am 1. November 2005 wurde in Deutschland ein neuer europäischer Reisepass, der sog. „ePass" eingeführt. Dieser Reisepass enthält zur Speicherung der Daten sowie zusätzlicher biometrischer Merkmale einen kontaktlosen elektronischen Speicher. In diesem werden das Passbild in digitaler Form sowie zusätzlich die Fingerabdrücke des Passinhabers gespeichert. Das beim Beantragen eines Reisepasses vorzulegende Passfoto muss biometrietauglich sein, d.h. es muss neuen Qualitätskriterien entsprechen. Die Gebühr für die Anfertigung von Reisepässen mit 10-jähriger Gültigkeit beträgt derzeit 70,00 Euro. Reisepässe, die Bürgerinnen und Bürgern bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (und damit mit einer sechsjährigen Gültigkeit) ausgestellt werden, kosten 37,50 Euro.

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  • Erforderliche Unterlagen

    Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung vorzulegen (der Antrag kann nur persönlich gestellt werden):

    •  alter Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass
    •  aktuelles biometrietaugliches Lichtbild aus neuster Zeit
    •  Geburtsurkunde (wenn bisher kein Pass- oder Ausweisdokument vorhanden)
    •  Unterschriften und Ausweise der Erziehungsberechtigten (bei Antrag unter 18 Jahren) und ggf. formlose Einverständniserklärung des nicht vorsprechenden Elternteils
    • Sorgerechtsbeschluss bei nur einem Erziehungsberechtigten
     
  • Kosten

    Die Gebühr für die Anfertigung von Reisepässen mit 10-jähriger Gültigkeit beträgt derzeit 70,00 Euro. Reisepässe, die Bürgerinnen und Bürgern bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (und damit mit einer sechsjährigen Gültigkeit) ausgestellt werden, kosten 37,50 Euro. Bisher ausgestellte Reisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum eingetragenen Ablauf.


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