Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Leistungsbeschreibung
Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) erhalten Personen, die die Altersgrenze (Rentner) erreicht haben und volljährige, dauerhaft erwerbsgeminderte Personen.
Die Grundsicherung wird auf Antrag gewährt. Ob Sie die Voraussetzungen für die Berechtigung erfüllen, wird im Einzelfall geprüft.Benötigte Unterlagen
- Grundsicherungsantrag
- Personalausweis
- Schwerbehindertenausweis
- Krankenversicherungskarte
- Mietvertrag
- Vermögensnachweis (Kfz-Papiere, Sparbuch, Lebensversicherungen, Haus- und Grundeigentum, Kontoguthaben)
- Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, Zins- und Pachteinnahmen)