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Geflügelpest


Als vorbeugende Maßnahme gegen die weitere Ausbreitung der Geflügelpest hat der Kreis Gütersloh per Allgemeinverfügung für sechs Kommunen eine Aufstallpflicht veranlasst. In Gütersloh, Langenberg, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock und Verl müssen alle Geflügelhalter mit dem heutigen Tag Geflügel in geschlossenen Ställen beziehungsweise Schutzvorrichtungen unterbringen, so dass sie vor einem Eintrag der Geflügelpest durch Wildvögel geschützt sind.

 Weitere Informationen unter www.kreis-guetersloh.de

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