Daraus resultierte, dass einige Wahlberechtigte, die im Zeitraum vom 18.06. bis 15.08.2021 nach Langenberg gezogen sind, bislang keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Des Weiteren wurden auch Umzüge innerhalb der Gemeinde bei der Zuordnung zu den Wahllokalen sowie Namensänderungen in diesem Zeitraum nicht berücksichtigt. Auch die Wählerverzeichnis-Nummern auf der Wahlbenachrichtigung passen überwiegend nicht mehr.
Daher erhalten alle Langenberger Wahlberechtigten für die Bundestagswahl, die im korrekten Wählerverzeichnis vom 15.08.2021 stehen, kurzfristig eine neue, gelbe Wahlbenachrichtigung, die die bisherige weiße ersetzt und mit ins Wahllokal gebracht werden sollte. Eine doppelte Stimmabgabe ist ohnehin nicht möglich, weil alle Wählerinnen und Wähler dort vom Wahlvorstand im Wählerverzeichnis „abgehakt“ bzw. vermerkt werden. Mit der neuen Wahlbenachrichtigung erhalten alle Empfänger auch ein begleitendes Schreiben mit weiteren Hinweisen.
Der Fehler beim Dienstleister hat auch dazu geführt, dass Personen, die nach dem 18.06.2021 aus Langenberg verzogen oder seitdem verstorben sind, versehentlich noch eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Die verzogenen Personen werden nun gesondert informiert; es ist gewährleistet, dass diese ihr Wahlrecht nicht in Langenberg, sondern nur am neuen Wohnort ausüben können.
Für die aktuell schon laufende Briefwahl bittet das Wahlamt der Gemeinde Langenberg die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die Hinweise zur Antragstellung in den Wahlbenachrichtigungen zu beachten; die Briefwahlunterlagen können unverändert per QR-Code oder mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Ansonsten hat der Versand der neuen Wahlbenachrichtigungen keine wesentlichen Konsequenzen für die Briefwähler/-innen, die schon aktiv geworden sind: Wer schon einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt, aber noch nicht erhalten hat, muss wegen der neuen Wahlbenachrichtigung keinen zweiten Antrag stellen, sondern erhält auch so die Unterlagen. Wem die Briefwahlunterlagen bereits zugestellt wurden, kann diese unverändert nutzen. Wähler/-innen, die ihre Erst- und Zweitstimme bereits per Brief abgegeben haben, entweder durch Rücksendung der Briefwahlunterlagen oder Direkt-Briefwahl im Rathaus, müssen sich ebenfalls keine Sorgen machen; eine erneute Stimmabgabe ist nicht erforderlich.
Durch verschiedene Vorkehrungen sei sichergestellt, dass der Versand der neuen Wahlbenachrichtigungen weder im Wahllokal noch bei der Briefwahl zu einer doppelten Stimmabgabe führe, stellt die Gemeindeverwaltung klar. Die Maßnahmen seien auch mit dem Wahlamt der Kreisverwaltung abgestimmt. „Ein ärgerlicher Aufwand, aber die Wahl wird in Langenberg dennoch ordnungsgemäß abgewickelt. Alle Wahlberechtigten können wie gewohnt an der Bundestagswahl teilnehmen“, so das Resümee des für das Wahlamt zuständigen Fachbereichsleiters Peter Schaumburg.