Gültig ab den 01.07.2024
Der Mietspiegel ist ein gesetzliches Werkzeug zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Er hilft Mietern und Vermietern, eine faire Miete zu finden, ohne selbst nach Vergleichswohnungen suchen oder teure Gutachten bezahlen zu müssen. In Orten mit einem qualifizierten Mietspiegel, wie Langenberg, müssen Vermieter bei Mieterhöhungen die Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel angeben.
Vermieter können eine Mieterhöhung verlangen, wenn:
- die aktuelle Miete seit 15 Monaten unverändert ist (außer bei Modernisierungen oder Betriebskostenanpassungen),
- die Miete in den letzten drei Jahren nicht um mehr als 20% gestiegen ist,
- der Mietvertrag eine Erhöhung erlaubt.
Der Mietspiegel zeigt Durchschnittswerte und Mietspannen, die aus den meisten gemessenen Mieten abgeleitet sind. Besondere Wohnungseigenschaften können hierbei berücksichtigt werden.