Folgende Regeln sind nach einem Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen seit dem letzten Jahr offiziell festgelegt: Das Abbrennen von Feuern ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen sind z. B. Osterfeuer, wenn sie „Brauchtumsfeuer“ darstellen und von einer im Ort verankerten Organisation, Glaubensgemeinschaft oder Verein durchgeführt werden, als öffentliche Veranstaltung bekannt gemacht werden und von der Gemeinde genehmigt worden sind. Privatpersonen und Nachbarschaftsgruppen ist es deshalb nicht mehr möglich, Osterfeuer abzubrennen.
Wer die genauen Regeln noch einmal nachlesen möchte, findet diese hier auf der Internetseite. Hier gibt es auch ein Formular (am Ende der Seite), mit dem ein Osterfeuer beantragt werden kann:
https://www.langenberg.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12487-VLR/osterfeuer/