Bauleitplaung / Satzungen
Wir möchten Sie auf diesen Seiten informieren und Ihnen die Möglichkeit geben, Planunterlagen einzusehen.
Unter „Planlexikon" sind Begriffe wie "Bauleitplanung", "Flächennutzungsplan", "Bebauungsplan" und der Ablauf eines "Bauleitplanverfahrens" ausführlich erklärt.
Jede Kommune ist dazu verpflichtet, Bauleitpläne – das sind der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne – in eigener Verantwortung aufzustellen, „sobald
und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist“ (§1 (3) BauGB). Die Bauleitpläne sind das wichtigste Instrument der Kommunen,
um die Entwicklung der Gemeinde zu steuern. Mit ihrer Hilfe wird festgelegt, wo welche Nutzungen in welchem Umfang realisiert werden dürfen.
Dargestellt werden in dieser Übersicht rechtsverbindliche Bebauungspläne und weitere gültige Satzungen sowie Bebauungspläne und Satzungen, die sich im
Aufstellungsverfahren befinden. Flächen, welche nicht farbig hinterlegt sind, liegen nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes bzw. einer Satzung. In
diesen Fällen wird die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach den §§ 34 oder 35 Baugesetzbuch beurteilt.
Wenn Sie Fragen zu den Beurteilungskriterien haben, sprechen Sie uns gerne an.