Schließung der schulen
Damit während der vorgezogenen Ferien Eltern, die ,,in unverzichtbaren Funktionsbereichen - insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten“ (so der Ministeriumserlass), noch eine gewisse Unterstützung bei eventuellen Problemen der Aufsicht bekommen, wird für solche Fälle eine Not-Betreuung von Kindern der Klassen 1-6 erfolgen. Um diese zu organisieren, stehen Schulleitungen und Schulträger in engem Kontakt.
Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.
Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.
Hier geht es zum Formular -Betreuung eines Kindes während des Ruhens des Unterrichts-!