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Familienpass

Familienpass 

Was ist der Familienpass?

Der Familienpass ist ein Angebot der Gemeinde Langenberg zur Unterstützung von Familien. Er bietet finanzielle
Erleichterungen für Familien, Alleinerziehende und Personen mit besonderen Lebenslagen – z. B. durch Ermäßigungen bei Freizeit-, Kultur- oder Bildungsangeboten. Die Gemeinde möchte damit dazu beitragen, Familien im Alltag zu entlasten und ihnen mehr Teilhabe zu ermöglichen.

Wer kann den Familienpass bekommen?

Den Familienpass können Sie beantragen, wenn Sie in der Gemeinde Langenberg wohnen, und eine der folgenden Bedingungen zutrifft:

  1. Familien mit zwei oder mehr Kindern – dabei zählen auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder mit.
  2. Alleinerziehende mit mindestens einem Kind.
  3. Familien mit weniger als zwei Kindern oder Einzelpersonen, wenn sie bestimmte staatliche Leistungen erhalten, wie z. B.:
    • Sozialhilfe (SGB XII)
    • Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz
    • Arbeitslosengeld nach dem Arbeitsförderungsgesetz
    • Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilferecht
    • Bewohner von Alten- und Pflegeheimen mit SGB-II-Leistungen
  4. Familien oder Einzelpersonen mit einem behinderten Kind (ab einem Grad der Behinderung von 50 %). 
  5. Erwachsene Menschen mit Behinderung ab 18 Jahren (ab einem Grad der Behinderung von 70 %), wenn sie ein eigenes Einkommen haben.

Wie kann ich den Familienpass beantragen?

Sie können den Familienpass einfach online beantragen.

Wo finde ich weitere Informationen zum Nachlesen? 

Nähere Informationen sind im Ortsrecht der Gemeinde Langenberg zu finden und auf unserer Broschüre.

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