Schöffenwahl

Schöffenwahl

Ehrenamtliche Richter*innen am Amts- und Landgericht 


Auf dieser Seite haben wir für Sie die wichtigsten Informationen rund um das Thema "Das Schöffenamt" zusammengestellt. Für dieses Amt können Sie sich aktuell bewerben!


„Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil…“


So oder so ähnlich wird Ihnen dieser Satz aus Büchern, Film und Fernsehen bekannt sein. Deutsche Gerichte entscheiden jedoch nicht nur im Namen des Volkes, sondern auch direkt durch das Volk. Dies wird durch die Mitwirkung von Schöffinnen*Schöffen in Gerichtsverfahren gewährleistet. Das Schöffenamt ist ein unverzichtbares Element in unserem demokratischen Rechtsstaat. Gleichzeitig ist es eine einzigartige Möglichkeit, einen tiefen Einblick in das deutsche Strafrechtssystem zu gewinnen und zusätzlich aktiv darin mitzuwirken.

  • Die nächste Schöffenamtsperiode beginnt am 01. Januar 2024 und endet am 31. Dezember 2028.
  • Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, sich für die kommende Schöffenamtsperiode zu bewerben.
  • Bewerbungen sind bis zum 23. März 2023 möglich!
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