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Serviceversprechen (RAL-Gütezeichen)

RAL-Gütezeichen / 14 Serviceversprechen

Städte, Gemeinde und Kreise stehen in einem harten Wettbewerb um Investoren. Diese spielen angesichts leerer Kassen eine immer wichtigere Rolle, denn Unternehmen zahlen Steuern und schaffen Arbeits- und Ausbildungsplätze. Für Investoren gehören berechenbare und schnelle Verwaltungsabläufe zu den entscheidenden Faktoren für den unternehmerischen Erfolg.

Zertifizierte Verwaltungen geben Unternehmen die Sicherheit, dass ihre Belange für die Kommunen einen wichtigen Stellenwert einnehmen. In insgesamt 14 Serviceversprechen wird den Unternehmern eine schnelle und effiziente Verwaltungsleistung angeboten und auch transparent vollzogen. Dies verschafft sowohl zeitliche als auch finanzielle Planungssicherheit.

Die Gemeinde Langenberg ist seit dem Jahre 2011 mit dem RAL-Gütezeichen „Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“ zertifiziert.

Neben der laufenden Eigenüberwachung der Einhaltung der Gütekriterien durch die Gemeinde Langenberg, erfolgt alle 2 bzw. 3 Jahre eine Fremdüberwachung durch ein auswärtiges Prüfinstitut (derzeit der TÜV Nord).

Die nächste Fremdüberwachung ist für Oktober 2020 geplant.


Die 14 Serviceversprechen im Überblick:

A) Eingangsbestätigung von Anträgen und Anfragen sowie Nennung eines Ansprechpartners

Stellt ein Unternehmer einen Antrag oder eine Anfrage zu einem Genehmigungsverfahren, erhält er in einem ersten Schritt die Eingangsbestätigung. Zugleich informiert ihn die Verwaltung darüber, welche Abteilung zuständig ist und an wen er sich persönlich wenden kann.

B) Erste Informationen zum Verfahren

Der zuständige Mitarbeiter unterrichtet den Unternehmer über die voraussichtliche Bearbeitungszeit seines Antrags, bittet gegebenenfalls um fehlende Unterlagen und nennt mögliche Gründe, die den Zeitplan verzögern könnten. Er sagt dem Unternehmen zu, dass er ihn über Abweichungen umgehend informieren wird.

C) Besprechungen bei Unternehmen

Die Verwaltung bietet dem Unternehmen an, seine Angelegenheit innerhalb der nächsten fünf Arbeitstage vor Ort bei ihm zu besprechen. Der Unternehmer spart Zeit und ist von den Öffnungszeiten der Verwaltung unabhängig.

D) Bearbeitungszeit für gewerbliche Bauvorhaben

Baugenehmigungen werden nicht durch die Gemeinde Langenberg erteilt. Die Zuständigkeit liegt bei der Kreisverwaltung Gütersloh. Der Kreis Gütersloh hat sich in einer freiwilligen Selbstverpflichtung bereit erklärt, alle Baugenehmigungsanträge innerhalb von 6 bis 10 Wochen zu bearbeiten.

E) Schnelle Bezahlung von Auftragsrechnungen, die von mittelständischen Unternehmen an die Gemeinde gestellt werden

Dem Unternehmer wird zugesichert, dass er 15 Arbeitstage nach dem Eingang seiner Rechnung sein Geld erhält. Das gibt ihm finanzielle Planungssicherheit und verbessert seine Liquidität. Gibt der Unternehmer auf der Rechnung ein längeres Zahlungsziel als 15 Arbeitstage vor, wird dessen Einhaltung zugesichert.

F) Schnelle und qualifizierte Reaktion auf die Beschwerde des Unternehmens

Beschwerden von Unternehmen werden erfasst und schnell beantwortet. Ist das kurzfristig nicht möglich, wird dem Unternehmen innerhalb von drei Tagen erklärt, warum sich die Antwort verzögert und wann es eine verbindliche Auskunft erhält.

G) Bearbeitungszeit für die Angebotsabgabe bei Flächenanfragen von Unternehmen

Unternehmer, die konkreten Bedarf an Grundstücken haben, erhalten auf ihre Anfrage innerhalb von fünf Arbeitstagen eine Antwort. Das Angebot enthält Angaben über die Lage der Fläche, die Verkehrsanbindung, den Flächenzuschnitt, die Erschließungskosten sowie über die Planungs- und Baurechtssituation.

H) Bearbeitung der Genehmigung von Schwertransporten rechtzeitig vor Transportbeginn

Die Gemeinde Langenberg ist selbst nicht Straßenverkehrsbehörde. Die Zuständigkeit liegt hier beim Kreis Gütersloh. Die Gemeinde Langenberg unterstützt jedoch bei der Vermittlung der Ansprechpartner.

I) Verlässlichkeit der Baugenehmigungen

Die Überwachung und Kontrolle liegt im Zuständigkeitsbereich des Kreises Gütersloh. Eine Weiterleitung von Anliegen erfolgt jedoch auch von der Gemeinde Langenberg.

J) Reaktionszeit auf Anrufe und E-Mails

Wenn sich Unternehmer per Anruf oder E-Mail an die Gemeinde Langenberg wenden, erhalten Sie möglichst umgehend, zumindest jedoch innerhalb eines Arbeitstages eine Antwort. Das Unternehmen erhält damit ohne Zeitverzug die notwendigen Informationen oder Auskünfte.

K) Verwaltungswegweiser als Sofortinformation

Gibt es Fragen zu Existenzgründungen, Standortinformationen, Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken, Baugenehmigungen, Ausschreibungen, Verkehrsfragen oder Finanzen und Steuern? Der Verwaltungswegweiser führt schnell und sicher zum richtigen Ansprechpartner.

L) Lotse für Existenzgründer

Wer ein Unternehmen gründen will, benötigt in der Regel viele Informationen. Der Ansprechpartner für Existenzgründer hilft nicht nur im Umgang mit der Behörde, sondern hält bei Bedarf auch Auskünfte über andere wichtige Anlaufstellen bereit.

M) Bewertung der Kundenzufriedenheit

Die Verwaltung ermittelt einmal im Überwachungszeitraum, ob die mittelständischen Unternehmen mit dem Service zufrieden sind, ob er sich verbessert oder verschlechtert hat. Die Erhebung bietet Unternehmen auch die Möglichkeit für Kritik und Anregungen.

N) Informationsveranstaltung als Kommunikationsplattform

Mittelständische Unternehmen werden regelmäßig zum Informationsaustausch über aktuelle Standortthemen eingeladen. Sie werden so über neue, für sie wichtige Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten. Gleichzeitig können sie Anregungen geben oder Kritik äußern, was für das Leistungsniveau der Kommune wichtig ist.


Stand: 08/2020

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